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Wichtigster Paragraph beim Einsatz von Spielern der höheren Mannschaft bei Spielen der niedrigeren Mannschaft, wie z.B. Nachholspiele, die letzten Spiele der Saison U23 Regel usw. Stand: 25.03.2023


§ 55 Stammspieler 

1. Grundsätzlich darf jeder Spieler eines Vereins an einem Spieltag (§ 2 Ziffer 8) nur an einem ordentlichen Pflichtspiel (Meisterschaft oder Pokal) teilnehmen. Hiervon ausgenommen sind Spieler einer unteren Mannschaft, die am selben Spieltag bei ihrem zweiten Spiel in einer höheren Mannschaft mitwirken.

 

2. Nach einem Einsatz in einem ordentlichen Pflichtspiel sind Amateur- oder Vertragsspieler nach einer Schutzfrist von zwei darauffolgenden Kalendertagen für ordentliche Pflichtspiele der nächst niederen Mannschaft ihres Vereins spielberechtigt. Bei ausgesprochener Spielsperre wird diese Regelung erst nach Ablauf der Sperrzeit wirksam. Kommt es an einem Spieltag zu einem Spielausfall wegen Spielverlegung, Spielabsetzung oder Spielabsage der höheren Mannschaft bzw. ist kein ordentliches Pflichtspiel für die höhere Mannschaft angesetzt, so darf von den eingesetzten Spielern des letzten durchgeführten ordentlichen Pflichtspiels der höheren Mannschaft kein Spieler in einer niederen Mannschaft des Vereins mitwirken. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn erst nach Anpfiff des Spieles der niederen Mannschaft am Spieltag das Spiel der höheren Mannschaft verlegt, abgesetzt oder abgesagt wird.


3. Die Einschränkung gemäß Ziffer 1 und 2 gilt nicht für Spieler, die mit Beginn des Spieljahres am 01. Juli das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Einsatz von Spielern der 3. Liga oder der 4. Spielklassenebene, die nicht unter die U23-Regelung fallen, wird unter Berücksichtigung des § 11a der DFB-Spielordnung auf max. 3 begrenzt. Bei freigeholten A-Junioren bzw. freigeholten B-Juniorinnen ist weiterhin die Jugendordnung zu beachten. Die Einschränkung gemäß Ziffer 1 und 2 gilt nicht für Spieler, die vor dem nachfolgenden 01.01. (bezogen auf den Beginn des Spieljahres) das 40. Lebensjahr vollendet haben.

 

4. Der Einsatz eines Spielers ist in den letzten vier Meisterschaftsspielen der niedrigeren Mannschaft nicht mehr möglich, wenn der Spieler in mehr als sechs Meisterschaftsspielen ab 01 Januar des Spieljahres in höheren Mannschaften eingesetzt wurde. Dieses gilt auch für folgende Entscheidungsspiele in diesem Zeitraum. Nach dem Einsatz in mindestens einem der letzten beiden zur Austragung gekommenen Meisterschaftsspiele des Spieljahres einer höheren Mannschaft kann ein Spieler an Meisterschaftsspielen niedrigerer Mannschaften des Vereins nicht mehr teilnehmen. Ein Spieler, der während der letzten vier Meisterschaftsspiele der niederen Mannschaft das siebte Mal in einer höheren Mannschaft zum Einsatz kommt, darf ab diesem Tag auch nicht mehr in der niederen Mannschaft seines Vereins zum Einsatz gelangen.


5. Die Frage der Zulässigkeit des Einsatzes von Amateur- und Vertragsspielern in anderen Mannschaften des Vereins nach einem möglichen Einsatz in einer Lizenzspielermannschaft bzw. der Einsatz von Lizenzspielern in Amateurmannschaften ist in § 1a des Melde- und Passwesens des SHFV geregelt.


Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen zieht eine Spielwertung gem. §29 Spielordnung nach sich.